B21F6BB4-1C5E-4341-9402-72115F03EA26 19. April 2024

Allgemeine Informationen zum Thema Werbung

Allgemeine Informationen

Generell genießt Werbung den grundrechtlichen Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung.

Ströer ist als Vermarkter der Plakatflächen nicht für die Inhalte und Gestaltung der Werbung verantwortlich. Ströer führt Aufträge aus, sofern dies für uns aus rechtlichen Gründen geboten ist und diese im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen – auch wenn der Inhalt im Gegensatz zu unseren eigenen politischen Ansichten steht. Als Partner der öffentlichen Hand nehmen wir die Verpflichtung wahr, uns politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten.

Wir erfüllen unsere Vertragspflichten gegenüber den öffentlich-rechtlichen, kommunalen Vertragspartnern, die uns überlassenen Werbemöglichkeiten im öffentlichen Raum wirtschaftlich bestmöglich zu vermarkten. Wir prüfen, ob der Inhalt eines Plakats sittenwidrige oder rechtlich relevante Inhalte enthält. Als Plakatflächenvermieter von Medienflächen im öffentlichen Raum kann die Ströer-Gruppe jedoch keine Werbung ablehnen, die nicht gegen Gesetze oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstößt. Die im Grundgesetz Artikel 5 garantierte freie Meinungsäußerung werden wir respektieren.

19. April 2024

Zweites Update zum Runden Tisch bzgl. parteipolitischer Kommunikation in der Außenwerbung

Wie bereits kommuniziert, hatte Ströer im August 2021 alle im Deutschen Bundestag vertretene Parteien zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um einen Konsens bezüglich Regelungen parteipolitischer Kommunikation in der Außenwerbung zu finden. Der avisierte „Runde Tisch“ wird trotz unserer Bemühungen nicht wie erhofft stattfinden können. Dennoch konnten wir im Dialog mit den demokratisch legitimierten Parteien in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik eine klare Position im Umgang mit Wahlwerbung erörtern: Ströer muss Plakate aller demokratisch legitimierten Parteien zum Aushang bringen. Wahlwerbung genießt in unserem Gesetz einen besonderen Schutz und trägt zur freien, politischen Meinungsbildung bei.

Zum Umgang mit politischen Unterstützerkampagnen bedeutet dies, dass das Unternehmen solche Kampagnen ablehnt, die gegen demokratisch legitimierte Parteien gerichtet sind, um die Spaltung der Gesellschaft nicht zu forcieren. Politische Unterstützerkampagnen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht gegen eine Person oder eine Partei gerichtet sind, werden zum Aushang gebracht.

28. Januar 2022

Update zum Runden Tisch bzgl. parteipolitischer Kommunikation in der Außenwerbung vom 28. Januar 2022

Erste Vorabstimmung zur Kommunikation von politischen Parteien erfolgt & Termin zu verbesserten Transparenzregelungen (Partei-)politischer Kommunikation anderer Akteure in Planung

Ströer hatte im August 2021 zu einem „Runden Tisch“ mit allen Parteien eingeladen, um einen Konsens bezüglich Regelungen parteipolitischer Kommunikation in der Außenwerbung zu finden. Es fanden in den vergangenen Wochen bereits Vorgespräche mit den Parteien statt. Im Vorfeld einiger Landtagswahlen in diesem Jahr waren sich bei den Vorgesprächen alle Parteien einig, grundsätzlich parteieigene Wahlplakate und -kampagnen zum Aushang kommen zu lassen. D.h. Werbung, deren Absender die Parteien selbst sind bzw. die von den Parteien direkt gebucht werden, wird ab sofort wieder durch Ströer zum Aushang gebracht.

Zum Umgang mit politischen Kampagnen anderer Akteure (also nicht den Parteien selbst) wird es zeitnah einen Termin geben, bei dem vor allem die Herstellung besserer Transparenz bzgl. Absenderschaft der Botschaften im Mittelpunkt steht.

Dateiname: einladung_runder_tisch.pdf
Dateigröße: 49 KB

Hintergrund

Ströer ist ein politisch neutrales Unternehmen und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Außenwerbekampagnen des gesamten politischen Spektrums zum Aushang gebracht. Neben Buchungen sämtlicher, im Bundestag vertretenen politischen Parteien wie CDU, SPD, CSU, Die Grünen, AfD, FDP und Die Linke anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen, zählten dazu auch politische Unterstützerkampagnen, die sowohl deutlich links als auch deutlich rechts der politischen und gesellschaftlichen Mitte anzusiedeln sind.  Insgesamt kam es zu persönlichen Anfeindungen und Drohungen in Richtung der Mitarbeiter:innen des Unternehmens, zu Boykottaufrufen gegen Ströer und Sachbeschädigungen von Firmeneigentum – und zwar aus verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Meinungsrichtungen.

Ströer hatte im August 2021 zu einem „Runden Tisch“ mit allen Parteien eingeladen, um einen Konsens bezüglich besserer Regelungen parteipolitischer Kommunikation in der Außenwerbung zu finden.