Ströer Tracking Guidelines

Hinweise:

  • Sämtliche Trackings bzw. Redirects müssen SSL fähig definiert sein.
  • Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen die GDPR Makros gemäß TCF v2.0 enthalten und alle genutzten Vendoren müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert sein
     

Maximalgrößen einzelner Publisher:

  • Es gibt einige Publisher die neben der Standard Größe auch eigene Maximalgrößen realisieren können - eine Liste der entsprechenden Publisher und Größen finden Sie hier.
  • Für Netzwerk- und Themenchannel-Rotationen gilt grundsätzlich die Standardgröße (s. Punkt oben "Abmessungen & Dateigewicht").

 

Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)
  • einen Clickcommand
  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)

Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.
Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.

Bei der Anlieferung von physischem HTML5 ist folgendes zu beachten:

Es dürfen keinerlei 3rd-Party-Trackings und Clickcommands in die HTML-Datei integriert werden; diese müssen separat anliefert werden und die notwendigen GDPR-Makros für die eingesetzten Vendoren enthalten.

Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist(at)stroeer.de

Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:
Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)
  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)
  • User Profiling (Sammeln von Profildaten)
  • Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)

Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist(at)stroeer.de

Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.
Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.

Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.

Hinweis:  Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.

Das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/ 

Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.

Letzte Aktualisierung: 23.02.2024